Die Sakramente
Taufe und Abendmahl
Kindertaufe
Unsere Kirchenverfassung sagt über die Taufe von Kindern Folgendes:
Die Taufe wird von einem Pfarrer nach Mt 28,19 im Namen des dreieinigen Gottes durch Untertauchen, Begiessen oder Besprengen mit Wasser vollzogen. Die
unmündigen Kinder von gläubigen Eltern empfangen die Taufe als Zeichen und Siegel des göttlichen Gnadenbundes. Die Eltern versprechen in einem Gottesdienst vor Gott und der Gemeinde, ihre Kinder durch ihr Vorbild und mit Gottes- und der
Kirche Hilfe zum Glauben anzuleiten.
Ergänzend: In der Praxis bedeutet dies, dass nur Kinder von Mitgliedern der Gemeinde getauft werden. Mehr Info über die Mitgliedschaft.
Taufe von Erwachsenen
Über erwachsene Täuflinge sagt die Kirchenverfassung:
Erwachsene Täuflinge werden nach der Katechese durch die Taufe in die Kirche Jesu Christi aufgenommen und vom Presbyterium zum Abendmahl zugelassen.
Das Abendmahl
Über das Abendmahl sagt die Kirchenverfassung:
(1) Das Abendmahl des HERRN wird von einem Pfarrer als Zeichen und Siegel des göttlichen Gnadenbundes vorbereitet, indem er Brot und Wein nach 1. Kor 11,23–25 zur geistlichen Speise aussondert. Der Empfänger des Abendmahls isst von diesem Brot und trinkt aus dem Kelch.
(2) Das Abendmahl wird regelmässig, mindestens jedoch einmal pro Quartal gefeiert.
(3) Die Teilnehmer überprüfen sich selbst nach 1. Kor 11,27–30 vor dem Empfang von Brot und Wein, ob sie in Übereinstimmung mit dem Wort Gottes leben und daher mit einem guten Gewissen zum Tisch des HERRN treten können.
(4) Zum Abendmahl des HERRN sind die Abendmahlsglieder der ERKWB eingeladen; aussser denen, die unter Kirchenzucht stehen.
(5) Gäste aus anderen christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften können zum Abendmahl zugelassen werden.
(6) Die Presbyter tragen für die Gemeinde die Verantwortung, den Tisch des HERRN bei offenkundiger Sünde durch Kirchenzucht rein zu bewahren.
Gäste am Abendmahl
Zu Punkt 5 aus der Kirchenverfassung über das Abendmahl ergänzen wir noch gerne Folgendes:
Gäste aus anderen Gemeinden mit einem ähnlichen Bekenntnis können auch das Abendmahl mitfeiern, wenn sie in ihrer eigenen Gemeinde nicht unter Kirchenzucht stehen. Voraussetzung ist, dass sie getauft sind und ihren Glauben öffentlich bekannt haben.
Sie werden gebeten sich vor dem Gottesdienst beim Pfarrer zu melden.
Besucher, die (noch) nicht Mitglied der Gemeinde sind, so wie Mitglieder, die noch nicht getauft sind oder öffentlich ihren Glauben bekannt haben, werden gebeten, nicht am Abendmahl teil zunehmen.
Wir hoffen und beten, dass der Herr sie eines Tages dazu führt ihren Glauben zu bekennen und Mitglied einer biblischen Gemeinde zu werden.
Wenn du darüber Fragen hast, kannst du gerne mit Pfarrer Peter Drost Kontakt aufnehmen.